Handlungsbedarf für viele AGs und GmbHs
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz das neue Transparenzregister. Betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Unternehmen müssen dem Register melden, welche natürlichen Personen das Unternehmen letztlich besitzen oder kontrollieren. Dies betrifft in der Regel Eigentümerinnen und Eigentümer mit einer bedeutenden Beteiligung oder Personen, die auf andere Weise einen massgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben.
Auch viele Betriebe der Zweiradbranche sind von dieser Meldepflicht betroffen. Unternehmen sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob sie meldepflichtig sind, welche Personen gemeldet werden müssen und welche Fristen für sie gelten.
Die Meldung erfolgt elektronisch über die Plattform EasyGov. Wer unsicher ist, ob das eigene Unternehmen betroffen ist oder welche Angaben erforderlich sind, sollte sich an seinen Treuhänder oder Rechtsberater wenden.
Empfehlung von 2rad Schweiz: Prüfen Sie frühzeitig die neuen Anforderungen und bereiten Sie die erforderlichen Angaben rechtzeitig vor, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden können.
