Tachopflicht für schnelle E-Bikes (Motorfahrräder)

Die Tachoausrüstpflicht ist gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) für Neufahrzeuge vorgeschrieben, die ab 1. April 2024 in Verkehr gesetzt werden (Ziff. IV VTS). Zudem müssen vor diesem Zeitpunkt bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge bis am 1. April 2027 mit einem Tacho ausgerüstet sein (neuer Art. 222q VTS).

Die Tachoausrüstpflicht gilt nicht für langsame E-Bikes (Leicht-Motorfahrräder, z. B. Elektrovelos mit Tretunterstützung bis 25 km/h und E-Trottinette). Die meisten schnellen E-Bikes verfügen bereits heute über einen Geschwindigkeitsmesser. Eine Nachrüstung konventioneller Velotachos aus dem Zubehörhandel ist nicht ausgeschlossen.

Die Anforderungen an den Tacho sind in Art. 178b Abs. 3 VTS vollständig definiert. Weitere Anforderungen gibt es nicht, das heisst, es sind keine offizielle Eichung und keine Typengenehmigung erforderlich:

Art. 178b Abs. 3 Motorfahrräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h oder mit Tretunterstützung, die auch über 25 km/h wirkt, müssen während der Fahrt im Blickfeld des Führers oder der Führerin einen Geschwindigkeitsmesser haben. Dieser muss mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Die angezeigte Geschwindigkeit darf jedoch nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.

Gemäss der neuen Ziffer 625 von Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV) wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Busse in der Höhe von CHF 30.– ausgesprochen. Dies gilt – trotz Ausnahme von der Geschwindigkeitsanzeige – auch für langsame E-Bikes!

Die Geschwindigkeitsanzeige muss während der Fahrt einfach einsehbar sein. Detailliertere Anforderungen sind nicht vorhanden.

Was heisst dies für ausländische Fahrzeuge? In der EU zugelassene schnelle E-Bikes erfüllen die Schweizer Vorschriften. Schnelle E-Bikes gelten in der EU als Kleinmotorräder. Die EU-Anforderungen an den Geschwindigkeitsmesser sind identisch mit den Schweizer Vorschriften in Bezug auf die Messgenauigkeit und Toleranz. Dies ist insbesondere von Relevanz für den Import von in der EU typgenehmigten schnellen E-Bikes zum Verkauf auf dem Schweizer Markt. Im Gegensatz zur Schweiz sind in der EU selbst die Tachos typgenehmigungspflichtig.